Über Stiftungen
Die Dumeklemmer-Stiftung stellt für jede Stiftung oder Spende eine Spendenquittung im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes aus. Diese kann steuerlich geltend gemacht werden.
Grundgedanke
Der Grundgedanke der Stiftung ist, dass das Kapital in der Regel unbefristet (Ewigkeitsgedanke) zur Förderung des in der Stiftungssatzung verankerten Zweckes zur Verfügung steht, so dass eine Geldanlage eine wirklich nachhaltige Wirkung erzielen kann, auch über den eigenen Tod hinaus.
Rechtlich formuliert heißt das: Eine Stiftung ist eine zur Verfolgung eines durch das Stiftungsgeschäft festgelegten Zwecks geschaffene und mit einem dafür dauerhaft gewidmeten Vermögen ausgestattete mitgliederlose Organisation, die auf Dauer angelegt und durch die Einsetzung von Organen befähigt ist, im Rechtsverkehr selbstständig aufzutreten und insbesondere Rechte zu erwerben und Verpflichtungen einzugehen*.
Spende
Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie einer Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Gem. § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.
Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen